Aktuelle Fördermöglichkeiten
Lehrgänge der Ergänzungsausbildung können unter gewissen Voraussetzungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert werden.
Die entsprechende Förderrichtlinie (Ausbildungsrichtlinie) und alle wichtigen Unterlagen finden Sie hier.
Überbetriebliche Ergänzungslehrgänge
Die wachsende Bedeutung neuer Technologien und die zunehmende fachliche Spezialisierung machen in verstärktem Maße überbetriebliche Unterweisung als Ergänzung der betrieblichen Ausbildung erforderlich.
Die FAV Service gGmbH organisiert als Firmenausbildungsverbund Lehrgänge zur Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Ergänzung notwendiger Inhalte der betrieblichen Ausbildung für diejenigen Mitgliedsunternehmen des Firmenausbildungsverbundes Gotha e.V., des Firmenausbildungsverbundes Nordthüringen e.V. und des Firmenausbildungsverbundes Nord-West-Thüringen e.V. sowie weiterer kooperierender Unternehmen, die im Rahmen der Ausbildungsrichtlinie vom 02.06.2022 förderfähig sind.
Ziel ist eine bedarfsgerechte, zukunftsorientierte Ergänzungsausbildung für alle Auszubildenden unabhängig von Geschlecht, Nationalität und individuellen Besonderheiten mit Orientierung auf eine hohe Qualität der Berufsausbildung unter Beachtung des Kriteriums der Wirtschaftlichkeit. Dabei werden die Kenntnisse und Fertigkeiten in den Lehrgängen unter Berücksichtigung von Umweltverträglichkeit, sparsamer Verwendung von Ressourcen und weiteren nachhaltigen Aspekten vermittelt. Die Ergänzungsausbildung ist neben der Ausbildung im Unternehmen und der Berufsschule ein unverzichtbarer Baustein im Rahmen der Fachkräfteentwicklung, die wiederum die Basis einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung darstellt. Querschnittsthemen der aktuellen Förderrichtlinie wie Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Gleichstellung der Geschlechter werden im Rahmen der Ergänzungsausbildung umfänglich beachtet, sind Grundlage der Realisierung.