Übergangskoordination
Das Projekt Übergangskoordination hat die individuelle Unterstützung von Schüler:innen im Rahmen ihrer Zukunfts- Berufswegeplanung und Begleitung ihres Übergangs ins Berufs- bzw. Arbeitsleben zum Ziel. Jugendliche ab Klassenstufe acht, die unsere Kooperationsschulen besuchen, können an der Maßnahme teilhaben. Voraussetzung zur Kooperation mit den Schulen ist eine gültige Absichtserklärung die zwischen Schule und uns geschlossen wird.
Die Umsetzung erfolgt vom 01.08.2024 bis 31.12.2027 und schließt an langjährige erfolgreiche Umsetzungsjahre an. Wir greifen auf unsere bisherigen guten Maßnahmeergebnisse und Maßnahmeerfahrungen der letzten Umsetzungsjahre zurück und entwickeln unter Beachtung der neuen förderrechtlichen Maßgaben und der Landestrategie zur beruflichen und arbeitsweltlichen Orientierung in Thüringen die Übergangskoordination im Sinne der Teilnehmenden stetig weiter. Dabei streben wir ein abgestimmtes Handeln aller Akteure an, mit dem Ziel die Jugendlichen in der individuellen Entwicklung ihrer Lebens- und Berufswegeplanung so zu unterstützen, dass ihnen die berufliche Integration gelingt und sie somit ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglichst selbstbestimmt gestalten können.
Die FAV Service gGmbH agiert als Maßnahmeträger im Losgebiet 1 (Mittel-, Nord- und Westthüringen) und setzt diese Maßnahme gemeinsam mit dem Verbundpartner Handwerkskammer Erfurt um. Voraussichtlich dauert diese Kooperation bis 31.12.2024 an. Anschließend wird die FAV Service gGmbH die Fortführung der Maßnahme ohne Verbundpartner bis zum Ende der Laufzeit fortsetzen.
Die Übergangskoordinator:innen nehmen in den Blick, dass der Übergang von Schule in Beruf oder Studium für die Jugendlichen spannende Zeit und gleichzeitig eine kritische Lebensphase ist, die einige vor Herausforderungen stellt. Anschließend an die schulspezifischen Angebote zur beruflichen Orientierung, ergänzend zum gesetzlichen Auftrag der Berufsberatung unterstützen Übergangskoordinator:innen die Jugendlichen, die diesen Weg nicht allein bewältigen können. Die Benennung dieser Schüler:innen liegt im Verantwortungsbereich der Kooperationsschulen. Neben Jugendlichen mit individuellen Beeinträchtigungen oder Beeinträchtigungen im sozialen Lebensalltag werden auch Schüler:innen nichtdeutscher Herkunftssprache sowie SchülerInnen, die noch keine belastbare Berufswahlentscheidung treffen können, im Rahmen einer individuellen Fallarbeit von fachlich dafür geeigneten Übergangskoordinator:innen begleitet.
Wir können dabei auf bereits bestehende regionale und überregionale Netzwerke sowie einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen.
Die Jugendlichen erhalten individuelle Unterstützung in Form von Einzelgesprächen oder in Kleingruppenarbeit. Dabei nehmen wir auf die individuellen Gegebenheiten Rücksicht und bieten ebenfalls, sofern gewünscht und notwendig, die Unterstützung via neuer Medien an.
Mit Bezug auf die definierten Zielgruppen der Übergangskoordination ermöglichen wir allen interessierten Schüler:innen unabhängig des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, ihrer Weltanschauung oder Religion, ihrer sexuellen Ausrichtung oder körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung Zugang zu unserer ergänzenden Maßnahme.
Der tradierte Blick auf zukünftige Tätigkeits- und Beschäftigungsfelder schränkt Jugendliche in ihrer freien Berufswahl ein. Wir haben mit unserer Maßnahme das Ziel, die Jugendlichen darin zu bestärken, sich unabhängig vom eigenen Geschlecht, der Herkunft oder sexuellen Orientierung allen Berufsfeldern offen zu zeigen.
"Gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus"